Lerntherapie

Wenn Lernen nicht so einfach ist und Schreiben, Lesen und Rechnen zu einer Herausforderung werden, dann ist eine kompetente Unterstützung sehr viel wert.

Das Ziel
Glückliche Kinder und entspannte Eltern

Lerntherapie ist eine pädagogisch-psychologische Förderung. Dabei handelt es sich immer um eine individuelle Förderung mit einem ganzheitlichen Ansatz, um grundlegende Voraussetzungen für das Lernen zu schaffen.

Die Lerntherapie wird schulbegleitend durchgeführt. Sie richtet sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Lernrückstände haben oder mit Problemen in folgenden Bereichen kämpfen:

  • Lese-Rechtschreibschwäche / Legasthenie

  • Rechenschwäche / Dyskalkulie

  • Verhaltensauffälligkeiten

  • Wahrnehmungsstörungen

  • Lern- und Arbeitsverhalten

  • Motivationsprobleme / Konzentrationsprobleme

  • fehlende Struktur / wenig Lernstrategien

  • mangelndes Selbstbewusstsein

  • angespannte Hausaufgabensituation

  • unleserliches Schriftbild, Grafomotorik

  • Lernblockaden / Prüfungsangst

Was ist das Ziel?

  • Förderung der Motivation

  • Erhöhung der Anstrengungsbereitschaft / Ausdauer

  • Selbstvertrauen schaffen

  • Aufarbeitung von Rechtschreibregeln

  • Weiterentwicklung des mathematischen Denkens

  • Vermittlung von geeigneten Lerntechniken

  • Aufbau eines eigenverantwortlichen Lernverhaltens

Igel

Wie wird Lerntherapie finanziert?

  • Lerntherapien können bundesweit nicht über die Bundespflegeversicherung oder die Krankenkasse abgerechnet werden.

  • Die Jugendämter der Landkreise übernehmen die Kosten für die Therapie im Rahmen des § 27 SGB VIII und / oder des §35a SGB VIII, IX.

  • Das Jugendamt entscheidet nach einer eingehenden Untersuchung und Gesprächen darüber, ob die seelische Gesundheit des Kindes länger als 6 Monate von dem für sein Alter typischen Zustand abweicht und dadurch bedingt seine Teilhabe am Leben der Gesellschaft gefährdet ist. In solchen Fällen werden die Kosten der Therapiestunden vom Jugendamt übernommen.

  • Die Eltern, deren Kindern eine umschriebene Lese-Rechtschreib- oder Rechenstörung gemäß ICD-10 diagnostiziert wurde, können eine Kostenübernahme der Therapiestunden beim Jugendamt ihres Landkreises beantragen.

  • In einem persönlichen Gespräch teile ich Ihnen gerne die Kosten meiner Therapiestunden mit.